Ambulantes Rehazentrum

Ambulante Rehabilitation

An unserem Standort in Hamburg Bergedorf in der Bergedorfer Schloßstraße 33 führen wir seit 1989 ambulante Rehabilitationsmaßnahmen bei orthopädischen Erkrankungen durch. Bei dieser Form der Rehabilitation halten Sie sich tagsüber bei uns im Rehabilitationszentrum auf und kehren anschließend wieder nach Hause zurück. Im Rahmen der ambulanten Reha bleiben Sie also in Ihrer vertrauten häuslichen Umgebung und in Ihrem gewohnten sozialen Umfeld.

Unser erfahrenes Team aus Fachärzt:innen, Sport-, Physio- und Ergotherapeut:innen, Masseur:innen, Psycholog:innen, Ernährungsberater:innen, Sozialarbeiter:innen, Krankenpfleger:innen sowie Service-Personal begleitet Sie umfassend bis zur Genesung. Dieses speziell für die Rehabilitation ausgebildete Fachpersonal deckt im Reha Bergedorf ein umfangreiches Therapie- und Beratungsspektrum ab.

Während Ihrer Rehabilita­tionsmaßnahme setzen wir Therapiemaßnahmen nach neuesten medizinisch-therapeutischen Erkenntnissen ein, die es Ihnen ermöglichen, weitgehend beschwerdefrei und von fremder Hilfe unabhängig, in Ihren privaten und beruflichen Alltag zurückzukehren. Sie profitieren von einer individuellen auf Sie abgestimmten Therapie und kurzen Wegen zwischen den einzelnen Behandlungen. Ihnen stehen separate Therapieräume in angenehmer Atmosphäre  für Einzelbehandlungen, Gruppen- und Seminarräume, eine Lehrküche sowie ein Bewegungsbad zur Verfügung.

Vorteile

Individueller Behandlungsplan

Wohnortnähe

Ihr ganzheitliche Therapie wird auf Ihre aktuelle Krankheitssituation/ Verletzung ausgerichtet und entsprechend Ihrer zunehmenden Belastbarkeit im Heilungsverlauf angepasst. In Ihrem Behandlungsprogramm überwiegen demzufolge die Einzel- gegenüber den Gruppentherapien.

Durch das wohnortnahe Angebot werden Sie nicht aus Ihrem Umfeld gerissen. Nach dem Motto „Morgens Reha, abends zu Hause“ können Sie gesund werden, ohne dabei Ihr gewohntes Umfeld verlassen zu müssen.

Optimale Wiedereingliederung in Alltag/ Beruf

Reha-Nachsorge und Gesundheitstraining - Reaktiv

In der Therapie Erlerntes können Sie direkt im häuslichen Umfeld anwenden. Außerdem kann die arbeitsplatzbezogene Ausrichtung Ihrer Therapie und die Nähe zum Arbeitsplatz bei Ihrer baldigen Wiedereingliederung in den beruflichen Alltag hilfreich sein und Sie können möglicherweise schneller an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Im Anschluss an Ihre Reha-Maßnahme können Sie die Reha-Nachsorge, Ihr Gesundheitstraining und/ oder die Heilmitteltherapie bei den Ihnen vertrauten Therapeuten fortsetzen. Wir gewährleisten auch nach der Reha im Reha Bergedorf und Reaktiv die bestmögliche Stabilisierung Ihres Therapieerfolges in einem professionellen Umfeld.

Informationen

Die ambulante Rehabilitationsmaßnahme muss im Vorfeld vom zuständigen Kostenträger genehmigt werden.

In der Regel werden 15 bis 20 Therapietage genehmigt, wobei die Therapie in Abhängigkeit vom Kostenträger an drei bis fünf Tagen in der Woche stattfindet. In medizinisch begründeten Fällen kann eine Verlängerung der Maßnahme erfolgen.

Die Therapiemaßnahmen im REHA Bergedorf nehmen täglich einen Zeitraum von 3 bis 6 Stunden in Anspruch. Ihre Therapie wird nach Möglichkeit ohne lange Wartezeiten geplant.

Zu Beginn Ihrer Reha-Maßnahme erfolgt ein Aufnahmegespräch und eine ausführliche fachärztliche Eingangsuntersuchung. Unsere Fachärzt:innen informieren sich über Ihre Krankengeschichte, inkl. Vorbefunde und berücksichtigen orthopädische, psychosomatische und soziale Aspekte. Während Ihrer Reha-Maßnahme sind unsere Ärzt:innen immer an Ihrer Seite.

Durch den regelmäßigen Austausch von Facharzt- und Therapeutenteam im Reha Bergedorf in den wöchentlichen Rehabilitanden-Besprechungen ist sichergestellt, dass auf Ihre aktuelle Situation reagiert und Ihr Therapieplan Ihrem Heilungsverlauf entsprechend fortlaufend angepasst werden kann.

Zum Ende Ihres Reha-Aufenthaltes findet die ärztliche Abschlussuntersuchung statt und es wird der ärztliche Entlassungsbericht erstellt.

Im Anschluss an Ihre Rehabilitation müssen Sie nicht nach potenziellen Weiterbehandlungen suchen. Durch die Möglichkeit der Reha-Nachsorgeprogramme, anschließende Rezeptbehandlungen und/ oder das Gesundheitstraining im Reaktiv können wir Sie noch über einen sehr langen Zeitraum bei ihrer Genesung in unseren Räumlichkeiten begleiten und gewährleisten damit die Stabilisierung Ihres Therapieerfolges in gewohnter Umgebung.

Aktive, therapeutische Maßnahmen sind der Kern der Rehabilitation im REHA Bergedorf. Dazu zählen im Wesentlichen:

  • Physiotherapie
  • Medizinische Trainingstherapie
  • Ergotherapie
  • Arbeitsplatzbezogene Therapie
  • Physikalische Therapie (Elektrotherapie, Wärme-/ Kältetherapie, Lymphdrainage u.a.)
  • Bewegungsbad
  • Entspannungstherapie

Ein weiterer, wichtiger Bestandteil der Rehabilitation sind begleitende Beratungs- und Schulungsangebote:

  • Ernährungsberatung / Lehrküche
  • Psychologische Beratung
  • Gesundheitsseminare (Rückenschule, Schmerzseminar u.a.)
  • Sozialberatung

Die ambulante Rehabilitationsmaßnahme muss vom zuständigen Kostenträger im Vorfeld genehmigt werden. Dabei werden die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen, die Zuständigkeit des Kostenträgers und die medizinische Notwendigkeit geprüft.

Das REHA Bergedorf hat Verträge zur Leistungserbringung mit allen Kostenträgern:

  • Deutsche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen)
  • Private Krankenversicherung / Beihilfe

Welcher Kostenträger ist bei meiner Reha-Maßnahme zuständig?

  • bei erwerbstätigen Personen die Deutsche Rentenversicherung
  • bei nicht mehr oder noch nicht erwerbstätigen Personen die Gesetzliche Krankenversicherung
  • bei Personen, die nach einem Arbeits-/ Wegeunfall anhaltende Funktionsstörungen haben, die Berufsgenossenschaft
  • bei Personen im öffentlichen Dienst die Private Krankenversicherung und Beihilfe

Beantragung bzw. Einleitung einer Ambulanten Rehabilitationsmaßnahme

  • Sie sind Patient:in im Krankenhaus (Aufenthalt mit und ohne OP) und benötigen im Anschluss eine ambulante Rehabilitation, Ansprechpartner für die Antragstellung ist der Sozialdienst im Krankenhaus – Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR) genannt
  • Sie sind beim Haus- oder Facharzt in Behandlung, haben akute/ chronischen Beschwerden und benötigen demzufolge eine ambulante Rehabilitation, Ansprechpartner für die Antragstellung ist Ihr Haus- oder Facharzt und Sie selbst beim zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Privatkrankenkasse, Beihilfestelle) – Medizinisches Heilverfahren (HV) genannt

Beantragung bzw. Einleitung einer Erweiterten Ambulanten Physiotherapie als Sonderform der Rehabilitation

  • Sie hatten einen Arbeits- oder Wegeunfall und benötigen eine komplexe, mehrstündige Reha-Maßnahme, Ansprechpartner für die Antragstellung ist der Durchgangsarzt / Klinikarzt / Berufsgenossenschaft – Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) genannt
  • Sie sind beim Haus- oder Facharzt in Behandlung, haben akute/ chronischen Beschwerden und sind privat- bzw. beihilfeversichert und benötigen eine mehrstündige Reha-Maßnahme, Ansprechpartner für die Antragstellung ist Ihr Haus- oder Facharzt – Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) genannt

Benötigen Sie weitere Informationen oder Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Ambulanten Rehabilitation, vereinbaren Sie hierzu einfach einen Termin bei unseren Mitarbeiter:innen der Reha-Sprechstunde.

Sie haben Fragen zur Ihrer Ambulanten Rehabilitation im Reha Bergedorf? Wir beraten Sie gern!

Ihr Ansprechpartner in der Reha-Sprechstunde ist unser Sozialdienst. Die Reha-Sprechstunde können sowohl Sie als Patient:in und/oder Angehörige von Ihnen kostenlos in Anspruch nehmen.

Gern unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung Ihrer Ambulanten Rehabilitation.

Rufen Sie uns an:         040 / 7211008
Schreiben Sie uns:       info@reha-bergedorf.de

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Reha-Einrichtung selbst auszuwählen. Ergänzen Sie Ihren Rehabilitationsantrag mit einem entsprechenden Vorschlag.

Es gibt ein gesetzlich festgeschriebenes Wunsch- und Wahlrecht des Patienten (§8 SGB IX). Voraussetzung ist nur, dass die Rehabilitationseinrichtung für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet ist und über einen Vertrag mit dem für Ihre Behandlung zuständigen Rehabilitationsträger (Rentenversicherung, Krankenversicherung oder Berufsgenossenschaft) verfügt.

Mein Wunsch wurde abgelehnt, was nun?

Abgelehnte Wünsche muss der Rehabilitationsträger in einem Bescheid ausführlich begründen. Diese Gründe sollten von Ihnen genau geprüft werden. Sie haben die Möglichkeit gegen den Bescheid, innerhalb von 4 Wochen, einen schriftlichen Widerspruch einzulegen.

Sie können gerne auf uns zukommen, wenn Sie Hilfe beim Einlegen des Widerspruchs benötigen.

Sichern Sie sich Ihren Rehabilitationserfolg nach der Reha mit den Nachsorge-Programmen der Deutschen Rentenversicherung.

Nachsorgeleistungen

Die Reha-Nachsorgeleistungen nach § 17 SGB VI schließen sich an eine medizinische Rehabilitation nach § 15 SGB VI an. Sie soll möglichst in einer Einrichtung in Wohnort-Nähe durchgeführt werden.

Die Nachsorge dient der nachhaltigen Sicherung und Stabilisierung der bereits während der stationären bzw. ambulanten Rehabilitationsmaßnahme erreichten Ergebnisse.

Die Nachsorgeprogramme können Sie berufsbegleitend durchführen. Die Empfehlung zur Nachsorge erfolgt durch die Reha-Ärzt:innen (während einer ambulanten bzw. stationären Rehabilitationsmaßnahme).

Irena-Nachsorge

  • Kombination aus verschiedenen Therapien (z. B. Trainingstherapie, Bewegungsbad, N. Walking, Entspannung, Arbeitstraining)
  • inklusive Arztgespräch
  • maximal 24 Termine à 90 Minuten
  • Beginn spätestens drei Monate nach Reha-Ende

T-Rena

  • ausschließlich Trainingstherapie 
  • 26 Termine à 60 Minuten (Möglichkeit der Verlängerung um weitere 26 Termine)
  • Durchführung 2 x pro Woche an nicht aufeinander ­folgenden Tagen
  • Beginn innerhalb von vier Wochen, jedoch spätestens 6 Wochen nach Reha-Ende

Unterbrechung
Bei einer Unterbrechung der Nachsorgebehandlung von mehr als sechs Wochen ist die Maßnahme zwingend zu beenden.

Fahrkosten und Zuzahlung
Bei beiden Nachsorgeformen erhalten die Patient:innen die Fahrkosten zur Nachsorge mit jeweils 5 Euro pro in Anspruch genommener Therapieeinheit erstattet. Es ist keine Zuzahlung zu leisten.