Häufige Fragen
Eine Zuzahlung ist nur bei gesetzlichen Krankenkassen zu leisten, sofern man nicht von der Zuzahlung befreit ist. Diese beträgt 10 € pro Tag. Bei allen anderen Kostenträgern besteht keine Zuzahlung.
Bei einer ganztägig ambulanten Reha über die deutsche Rentenversicherung oder GKV wird ein Mittagessen gereicht. Eine Zuzahlung hierfür besteht nicht.
Die Kosten einer privaten EAP werden nicht automatisch von der PKV und der Beihilfe übernommen. Um sicherzugehen, ob Ihre Kosten auch tatsächlich übernommen werden, empfehlen wir Ihnen sich eine Kostenzusage vor Antritt der EAP einzuholen
Wurde Ihrem Wunsch nach einer ambulanten Reha nicht entsprochen, so muß der Rehaträger ( z.B. renten-, Kranken- oder Unfallversicherung dies begründen. Nach SGB IX §9 hat der Versicherte /Patient ein Wunsch-und Wahlrecht.
Die Rezeptgebühr ist eine Gebühr, die die Krankenkassen auf ein Rezept erheben. Dere Patient muss eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro zzgl. 10% der behandlungskosten zahlen. Die Art und Menge der verordneten physiotherapeutischen Maßnahme kann variieren.
Unter Heilmittel versteht man die ärztlich verordneten Dienstleistungen (Therapien) von gesetzlich versicherten Personen. Heilmittel dienen einem Heilzweck oder Heilerfolg.
Die gesetzlichen Krankenkassen geben vor, daß für bestimmte Therapien eine zusätzliche Ausbildung erfolgen muß. Verschreibt ein Arzt eine dieser Therapien, muß diese auch von den entsprechenden Therapeuten durchgeführt werden. z.B. Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage uvm.
In den gesetzlichen Richtlinien ist festgelegt, daß die erste Behandlung innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden muß. Danach verliert es seine Gültigkeit.